Die Bundesagentur für Arbeit hat das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich, die von „Anderen Leistungsanbietern“ nach § 60 SGB IX zu beachten sind, veröffentlicht. Dieses ist Grundlage für die Akkreditierung, Zertifizierung und Zusammenarbeit zwischen BA und Leistungsanbietern.
Für Andere Leistungsanbieter gelten grundätzlich die gleichen Vorschrfite, wie für die Werstätten für behinderte Menschen (WfbM) geltenden Vorschriften. Anforderungen, die nicht oder nicht im selben Umfang erfüllt werden müssen, sind abschließend in § 60 SGB IX benannt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an Andere Leistungsanbieter nun in einem Fachkonzept gebündelt. Anbieter, die mit der Bundesagentur für Arbeit als Träger der beruflichen Rehabilitation zusammen arbeiten bzw. Leistungserbringung anbieten möchten, müssen auf Basis dieses Fachkonzepts ein Qualitäts- und Leistungshandbuch erstellen und einreichen. Gleiches gilt für einen Antrag auf Trägerzulassung bzw. Nachweis einer bereits erfolgten Zertifizierung.
Das Fachkonzept kann hier abgerufen werden: www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter