Die Landespflegesatzkommission in Bayern hat in seiner Sitzung im Oktober 2017 verbesserte Rahmenbedingungen für das Angebot der eingestreuten Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen beschlossen. Das dazu entwickelte Modell nennt sich "Fix plus X". Verpflichtet sich danach eine vollstationäre Pflegeeinrichtung eine feste Anzahl eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze vorzuhalten, erhält sie verbesserte Konditionen für die Leistungsabrechnung. Diese Konditionen gelten dann nicht nur für die zusätzlichen Plätze, sondern für alle Kurzzeitpflegegäste, die die Einrichtung aufnimmt. Konkret muss eine Pflegeeinrichtung bis einschließlich 99 Bewohnerplätze (Betten) zwei Kurzzeitpflegeplätze nach dem Modell vorhalten. Ab 100 Bewohnerplätzen ist das Vorhalten [...]
