Große Erwartungen wurden von Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen in den Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ gesetzt. Obwohl der Titel des Gesetzentwurfes dies nicht vermuten lässt, enthielt dieser Entwurf auch eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer um 15 Prozent. Dieser Entwurf wurde auch am 18. Mai 2017 vom Bundestag „abgesegnet“ – die Bundesländer und damit der Bundesrat wehrten sich aber gegen diese Erhöhung und setzten die Behandlung des Gesetzesentwurfs mehrmals von der Tagesordnung ab.
Theoretisch ist es zwar noch möglich, dass der Bundesrat dem Entwurf im November noch zustimmt, da dieser nicht dem „Grundsatz der Diskontinuität“ unterliegt. Dieser Grundsatz besagt, dass alle Gesetzentwürfe, die in den Deutschen Bundestag eingebracht und nicht bis zum Ablauf der Legislaturperiode abschließend beraten worden sind, verfallen. Sie müssen in der neuen Legislaturperiode erneut eingebracht und vom „neuen“ Bundestag beraten werden. Aber: Dies betrifft nicht Gesetzesentwürfe, die der „alte“ Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet hat, die aber noch nicht abschließend im Bundesrat behandelt wurden.
Wahrscheinlich ist eine Zustimmung aber nicht. Dies liegt vor allem daran, dass die Bundesländer auf den ausstehenden Abschlussbericht der Studie zur Qualität in der Betreuung des Bundesjustizministeriums warten. Der interne Entwurf dazu liegt zwar schon seit geraumer Zeit vor; er ist aber noch nicht freigegeben.
Nun laufen die meist defizitären Betreuungsvereine Sturm und appellieren an eine künftige Bundesregierung, die finanzielle Grundlage der Betreuungsvereine zu sichern. Nach Angaben des Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege machen rund 90 Prozent der Betreuungsvereine finanzielle Verluste.
„Die Gehälter, die Betreuungsvereine ihren Mitarbeitern zahlen, sind seit 2012 deutlich gestiegen, während die Einnahmen der Vereine seit 2005 insgesamt stagnieren“, so Betreuungs-Expertin Waltraud Nagel vom Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Im Rahmen des Betreuungsgerichtstags in Regensburg am 9. Oktober 2017 wurde von Vertretern der Landespolitik Unterstützung zugesichert. So stellte Dr. Oliver Bloeck vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration klar, dass die finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine viel zu gering sei: „Für die Zuwendungen ist in Bayern noch Luft nach oben. Wir sollten nicht aufhören, uns um Veränderungen zu bemühen.“ Auch Christine von Massenbach, Referatsleiterin für Betreuungsrecht im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, äußerte sich auf dem Podium ebenso entschieden: „Es besteht dringender Handlungsbedarf für die Vergütung.“