Bundesteilhabegesetz (BTHG), § 32 SGB IX - Symbolbild: Autobahnschild Kreisverkehr mit drei Ausfahrten

EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: Beratungsstellen abrufbar

Die Fachstelle zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hat seit dem Jahreswechsel einen eigenen Internetauftritt  www.teilhabeberatung.de eingerichtet.

Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt die regionalen Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) fachlich und organisatorisch. Dies spiegelt die Seite  www.teilhabeberatung.de wieder. Sie stellt sowohl Informationen für Ratsuchende und eine  Suchmöglichkeit für regionale Beratungsstellen zur Verfügung, als auch Wissensangebote für Mitarbeitende in den Beratungsstellen selbst.

UpdateAchtung: Obwohl eigentlich zum 1.  Januar 2018 entschieden hätte sein müssen, welche Förderungen bewilligt sind – und damit, welche regionalen EUTB es gibt – ist dies leider noch nicht vollständig der Fall. In der Suche von www.teilhabeberatung.de sind derzeit erst 320 von ca. 400 EUTB aufgeführt.