Jede Woche tragen wir an dieser Stelle Beiträge, Studien, Artikel und Interviews zusammen, deren Lektüre wir für lohnenswert erachten und berichten über Nachrichten in sozialen Medien, die wir beachtenswert – oder auch merk(!)würdig – finden.
Kundenanalyse: Von der Idee zur echten Innovation
Unsere Welt verändert sich in rasantem Tempo. Eine Neuerung jagt die nächste. Den Unternehmen mangelt es nicht an neuen Ideen, stellt Autor Harald Henzler fest. Doch längst nicht jede von diesen Ideen sei tatsächlich eine echte Innovation. Die Ideen müssen vor allem zur Zielgruppe passen und marktgerecht umgesetzt werden. Dafür empfiehlt es sich die Zielgruppen neuropsychologisch zu segmentieren. Zum vollständigen Artikel: https://www.smart-digits.com/2018/03/die-innovationsfalle/
Social Entrepreneurship: Innovationsstrategie für Social Start-ups notwendig
Die Flüchtlingszuwanderung ist in den Fokus sozialer Unternehmen gerückt. Immer mehr Start-ups setzen sich für Flüchtlinge in Deutschland ein, so zum Beispiel Wefugees, SEND e.V. und Kiron. Im Interview mit Deutschlandfunk präsentieren die Gründer die Idee hinter diesen Unternehmen. Die sozialen Start-ups haben jedoch mit Hürden zu kämpfen. Noch fehle es an Finanzierungsinstrumenten und an einer Zusammenarbeit von Staat, Wohlfahrt, Städten, Kommunen und Sozialunternehmen, sagt Markus Sauerhammer, Gründer der Initiative SEND e.V., im Interview: http://www.deutschlandfunk.de/social-start-ups-und-fluechtlinge-wir-braeuchten.680.de.html?dram:article_id=414037
Siehe dazu auch den Gastbeitrag von Prof. Dr. Klaus Schellberg und Sandra Gerhard auf FOKUS Sozialmanagement: Innovationen benötigen Baupläne: der Social Businessplan für Social Entrepreneure – Ohne Social Business kein Business (Finanzierung), ohne Finanzierung keine soziale Wirkung (Social Business)
New Work: Wie gelingt der Veränderungsprozess?
Im dritten Teil der Serie „New Work in sozialen Organisationen“ beschäftigt sich Henrik Epe auf seinem Blog Ideequadrat mit den Methoden zur Umsetzung. Als wichtigste Voraussetzung nennt er das Umdenken der Führungskräfte. Der Mut zu Veränderung sowie das Vertrauen in die Mitarbeiter bilden die Basis. In einem nächsten Schritt gilt es, alle Strukturen und Prinzipien in den sozialen Organisationen zu überdenken und Prozesse zu vereinfachen: https://ideequadrat.org/wie-geht-new-work/#more-5714
Informationsplattform: bedingungsloses oder solidarisches Grundeinkommen
Trotz günstiger Beschäftigungslage laufen Langzeitarbeitslose immer noch Gefahr, den Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt zu verlieren. Zudem gibt es die Sorge, dass sich diese Entwicklung durch den technologischen Wandel noch verstärken wird. Aktuell werden deshalb von den verschiedenen Akteuren neue Leistungsmodelle wie „bedingungsloses Grundeinkommen“ oder „solidarisches Grundeinkommen“ in den politischen Diskurs gebracht – insbesondere unter der Fragestellung, ob diese Modelle die Grundsicherung basierend auf Hartz IV weiterentwickeln oder sogar ablösen können.
Die neue Informationsplattform „Bedingungsloses und solidarisches Grundeinkommen – Konzepte in der Diskussion“ stellt wissenschaftliche Literatur zum Thema zusammen und wirft einen Blick auf die aktuelle Diskussion. Die Plattform wird zur Verfügung gestellt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): http://www.iab.de/infoplattform/grundeinkommen.
Arbeitsrechtliche Herausforderungen zum dritten Geschlecht
Marc Spielberger, Fachanwalt für Arbeitsrecht, stellt in seinem Aufsatz vor, was Arbeitgeber bei Einstellung und Beschäftigung von intersexuellen Menschen beachten müssen bzw. welche arbeitsrechtlichen Herausforderungen sich stellen: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/inter-oder-divers-arbeitsrechtliches-zum-dritten-geschlecht_76_447578.html
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2017 entschieden, dass die beiden Kategorien „männlich“ und „weiblich“ nicht ausreichen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen – so das Bundesverfassungsgericht in seiner Presserklärung vom 8.11.2017: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html