Links der Woche #32/2018

Links der Woche #32/2019

Jede Woche tragen wir an dieser Stelle Beiträge, Studien, Artikel und Interviews zusammen, deren Lektüre wir für lohnenswert erachten und berichten über Nachrichten in sozialen Medien, die wir beachtenswert – oder auch merk(!)würdig – finden.

Neuer Studiengang „Soziale Arbeit & Sport“

Mit Unterstützung des  Landessportbundes Berlin startet an der Deutschen Hochschule für Gesundheit und Sport in Berlin zum Wintersemester 2019 der Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit & Sport“. Die Einsatzbereiche für Absolventen sind vielseitig: Als Betreuer/-in im Hort oder in der Ganztagsschule, in der Jugendarbeit, in Bewegungs-Kitas, als Trainer/-in im Stützpunktsystem des deutschen Sports, im Sport mit Älteren – überall werden Sport-Pädagogen/-innen gesucht. Mehr Infos:  https://www.dhgs-hochschule.de/studienangebot/bachelor/sport/soziale-arbeit-und-sport/

Plädoyer für ein vernetztes Gesundheitssystem

„Wir buchen Reisen online, machen unsere Bankgeschäfte im Netz und chatten per Videokonferenz rund um die Welt. Aber unsere Gesundheit findet noch auf dem Papier statt.“ Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse wirbt in seinem Gastartikel im Handelsblatt für ein vernetztes Gesundheitssystem. Während in einigen europäischen Ländern die Digitalisierung im Gesundheitssystem bereits vorangeschritten ist, gilt es für Deutschland, den Rückstand aufzuholen. Zum Artikel:  https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-deutschland-braucht-dringend-ein-vernetztes-gesundheitssystem/24857342.html

Hierarchieloses Pflegedienst-Kollektiv besteht seit 1981 erfolgreich

15 Krankenpflegerinnen, flache Hierarchien und Einheitslohn: Die Ambulante Krankenpflege Berlin (AKB) setzt auf das Modell des Kollektivbetriebs. Die Angestellten wählen ihre Arbeitsbedingungen, erhalten alle denselben Lohn und organisieren sich in einem wöchentlichen Plenum selbst. Bereits 1981 wurde das Kollektiv gegründet und hat bis heute Erfolg. Zum Artikel:  https://www.spiegel.de/karriere/kollektiv-betrieb-in-berlin-einheitslohn-und-selbstverwaltung-im-pflegedienst-a-1274176.html

Kaum akademische Abschlüsse in der Pflege

Weniger als ein halbes Prozent der Pflegekräfte in Deutschland verfügen über eine akademische Ausbildung. Dies ergab die Antwort der Bundesregierung (Drs. 19/11887) eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Laut der in der Antwort zitierten aktuellen Pflegestatistik verfügen in der stationären Pflege nur 0,45 Prozent der Beschäftigten über einen pflegewissenschaftlichen Hochschulabschluss, in der ambulanten Pflege liegt der Prozentsatz bei 0,34 Prozent. Ein großer Teil von ihnen arbeite dabei nicht unmittelbar mit Pflegebedürftigen, sondern ist für Verwaltungs- und Leitungsfunktionen eingesetzt. Zur Antwort der Bundesregierung:  http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/118/1911887.pdf

Kritik an Pflege-Darlehen

Nur wenige pflegende Angehörige nehmen ein Darlehen für eine berufliche Auszeit in Anspruch, das vor einigen Jahren mit dem Familienpflegezeitgesetz eingeführt wurde. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte diese Form staatlicher Unterstützung deshalb als gescheitert. Vorstand Eugen Brysch forderte stattdessen die Einführung eines Pflegezeitgelds ähnlich dem Elterngeld. Dies solle eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung sein. Zum Artikel:  https://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article226694753/Patientenschuetzer-Darlehen-fuer-Pflege-gescheitert.html

Nachtschicht ist Arbeitszeit und nicht Bereitschaftsdienst

Im vom Bundesarbeitsgericht zu klärenden Fall ging es um einen Altenpfleger in einer Betreuungseinrichtung, der im Schichtdienst eingesetzt war. Während der Nachtschicht hing die zu erbringende Arbeitsleistung von den Bedürfnissen der zu betreuenden Bewohner ab. Der Arbeitgeber betrachtete die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr als Bereitschaftsdienst und bewertete sie zu 25 Prozent als Arbeitszeit. Dagegen klagte der Altenpfleger; er vertrat die Auffassung, dass es sich bei der Nachtschicht vollumfänglich um regelmäßige Arbeitszeit handele. Das BAG gab der Klage statt:  https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bereitschaftsdienst-zusaetzlich-zur-regelmaessigen-arbeitszeit_144_496226.html


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Rahmenbedingungen für die Dienstplangestaltung

Mappe Dienstplan auf Tastatur In der sozialen Arbeit, im Bereich der Pflege und im Gesundheitswesen ist Schicht- und Wochenendarbeit die Regel. Nicht besetzte Stellen, die hohe Belastung der Belegschaft und damit einhergehend Krankheitsausfälle machen eine funktionierende Dienstplanung schwierig.

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Workshop: Dienstplangestaltung wie immer … oder gibt es doch Verbesserungsbedarf?

Kaffeetasse, Zettel mit Aufschrift DienstplanDie Ansprüche an die Dienstplangestaltung werden immer weiter hochgeschraubt. Sie als Dienstplanerin/Dienstplaner sollen Mitarbeiterwünsche berücksichtigen, den Betrieb sicherstellen, selbstverständlich die Einhaltung der Gesetze und den Arbeitsschutz gewährleisten und natürlich mit den Personalressourcen so sparsam wie möglich umgehen.
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