Personalführung, Betriebsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen, Qualitätsmanagement – diese Managementsetting gehört zu den Wissensbestandteilen, die eine verantwortliche Pflegekraft braucht.
Dies formulieren auch die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege“, die seit 12. Februar 2019 für alle stationären Einrichtungen verbindlich gelten. Dort heißt es in Ziffer 2.3.2 für die Weiterbildung bzw. Ziffer 2.4.2 für die Fortbildung:
2.3.2.3 Weiterbildung
Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde.
Diese Maßnahme umfasst insbesondere folgende Inhalte:
• Managementkompetenz (Personalführung, Betriebsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen, Qualitätsmanagement),
• psychosoziale und kommunikative Kompetenz sowie
• die Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz (Pflegewissen, Pflegeorganisation).
Von der Gesamtstundenzahl sollen mindestens 20% in Präsenzphasen vermittelt worden sein.
Die Voraussetzung ist auch durch den Abschluss eines nach deutschem Recht anerkannten betriebswirtschaftlichen, pflegewissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studiums an einer in- oder ausländischen (Fach-)Hochschule oder Universität zumindest auf Bachelor-Niveau erfüllt.
2.4.2 Fort- und Weiterbildung
Der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, die erforderliche fachliche Qualifikation der Leitung und aller in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen auf Grund von Einarbeitungskonzepten und durch geplante funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung sicherzustellen. Dazu erstellt der Träger einen schriftlichen Fortbildungsplan, der vorsieht, dass alle in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen entsprechend der individuellen Notwendigkeiten in die Fortbildungen einbezogen werden.
Leitung und Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen aktualisieren ihr Fachwissen regelmäßig. Fachliteratur ist zugänglich vorzuhalten.
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