Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen voraussichtlich noch bis 2019 auf aussagekräftige Bewertungen für Heime warten. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau wird der seit Jahren kritisierte Pflege-TÜV erst deutlich später als geplant durch ein neues System ohne Noten ersetzt (siehe dazu auch die Berichte auf dem von Walhalla betriebenen Blog FOKUS Pflegerecht).
Die Erarbeitung des neuen Systems dauere länger als vorgesehen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Peter Pick, der Zeitung. Diese Aussage deckt sich mit der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Eigentlich wurde der Zeitplan vom Gesetzgeber in § 113b SGB XI genau vorgegeben. Für den stationären Bereich sollten die neuen Instrumente bis zum 31. März 2017 vorliegen, für den ambulanten Bereich bis zum 30. Juni 2017. Daran sollte sich dann eine Pilotphase anschließen. 2018 sollten diese Instrumente schließlich durchgängig eingesetzt werden.
Aber: „Weder lagen Ende März die Instrumente für die Prüfung der Leistungen stationärer Einrichtungen vor, noch die dazu gehörige „Bewertungssystematik“. Auch die Vorgabe, bis Ende Juni die Prüfinstrumente für die Bewertung der ambulanten Dienste vorzulegen, wurde gerissen.“ – so der Zustandsbericht im Beitrag „Neuer Zoff um den Pflege-TÜV“ von Andreas Mihm in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (20.7.2017)
In einer kleinen Anfrage durch die Fraktion die LINKE wurde die Bundesregierung deshalb gefragt, inwieweit dieser von Gesetzes wegen vorgegebene Zeitplan noch eingehalten werden kann bzw. wie die neue Planung aussieht. Dazu die Antwort der „alten“ Bundesregierung vom 15.09.2017 (Drs. 18/13582):
„Die Einführung neuer Qualitätssysteme in der stationären und in der ambulanten Pflege folgt gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 3 SGB XI inhaltlich und zeitlich der wissenschaftlichen Entwicklung der Verfahren und Instrumente für die Messung und Darstellung der Qualität. Die Fertigstellung der hierzu laufenden wissenschaftlichen Arbeiten ist zwischen den Vertragsparteien als Auftraggeber und den jeweiligen Auftragnehmern vertraglich festgelegt. Die Arbeiten an der Entwicklung der Instrumente zur Qualitätsprüfung und -berichterstattung werden demnach
- für die stationäre Pflege am 20. Juli 2018 und
- für die am bulante Pflege am 6. Juni 2018
abgeschlossen sein. Im ambulanten Bereich schließt sich daran eine Pilotierungsphase an; dieser Auftrag wurde noch nicht vergeben.“
Wie lange diese Pilotierungsphase dauert bzw. diese dann abgeschlossen sein wird, ist nicht bekannt. Man darf aber damit rechnen, dass keine Einführung vor 2019 erfolgt.