Fassade eines Wohnhauses mit Balkonen

Bundesrat beschließt Initiative für sozialen Wohnungsbau

Um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sichern, hat der Bundesrat am 3. November 2017 einen Gesetzesantrag zur Liegenschaftspolitik des Bundes beschlossen ( Drs. 557/17). Damit möchte er den Wettbewerbsverzerrungen auf dem Immobilienmarkt entgegenwirken und erreichen, dass Länder und Kommunen weiterhin Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau erwerben können. Insbesondere in Ballungsgebieten gebe es ein hohes Defizit an Sozialwohnungen und Wohnungen für untere und mittlere Einkommensgruppen, begründen die Länder ihre Initiative.

Weg vom Bieterverfahren

Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass der Bund Grundstücke, die Gebietskörperschaften öffentlich nutzen möchten, ohne Bieterverfahren und zu einem Wert veräußern kann, der gutachterlich ermittelt ist. Liegenschaften, die für den sozialen oder studentischen Wohnungsbau bestimmt sind, sollen darüber hinaus verbilligt abgegeben werden.

Maßgeblich sind Kooperation und Solidarität

Aktuell erfolge der Verkauf bundeseigener Grundstücke gerade nicht auf der Grundlage eines gutachterlich ermittelten Wertes, sondern nach dem Höchstpreisprinzip, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Dies heize die angespannte Marktsituation weiter an und treibe auch die Mieten dauerhaft in die Höhe. Wenn es um bezahlbaren Wohnungsraum gehe, müssten jedoch Kooperation und Solidarität im Vordergrund stehen und nicht die Kaufpreismaximierung.

 

Quelle: Bundesrat,  Plenum kompakt vom 3.11.2017