Bundesteilhabegesetz (BTHG), Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe (EGH)

Forderungen der überörtlichen Sozialhilfeträger zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe auch nach Inkrafttreten des BTHG

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) hat sieben zentrale Forderungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und zu den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auch nach Inkfrafttreten des BTHG in einem  Positionspapier für die 19. Legislaturperiode zusammengefasst.

Die BAGüS fordert darin, die in der letzten Legislaturperiode umgesetzten Reformen durch das Bundesteilhabegesetz und die Pflegestärkungsgesetze weiter auszugestalten bzw. weiter zu entwickeln:

1. Inklusive Ausgestaltung der Regelsysteme

2. Berufliche Teilhabe umfassend ermöglichen

3. Schnittstelle zwischen „Eingliederungshilfe“ und „Pflege“ für Personen, die erstmals im Rentenalter eine Behinderung erwerben, klären

4. Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung beenden

5. Bundesteilhabegesetz konsequent evaluieren

6. Einführung eines Bundesteilhabegeldes erneut prüfen

7. Einbeziehung der Nichtversicherten nach § 264 SGB V in das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung