Bundesteilhabegesetz (BTHG), § 140 SGB XII, § 111 SGB IX - Symbolbild: Autobahnschild Kreisverkehr mit drei Ausfahrten

Orientierungshilfe der BAGüS zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) hat eine erste Handlungsempfehlung für das ab dem 01.01.2018 geltende Leistungsrecht der Teilhabe am Arbeitsleben auf seiner Internetseite veröffentlicht ( Orientierungshilfe zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).

Das Orientierungspapier der BAGüS beinhaltet Hinweise zur Umsetzung der neuen Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM),
  • bei den “Anderen Leistungsanbietern” und
  • im Rahmen des Budgets für Arbeit,

insbesondere hinsichtlich des Wunsch- und Wahlrechts des Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich sowie zum neuen Teilhabeplanverfahren (bzw. Gesamtplanverfahren für die Sozialhilfeträger). Auch wird auf die künftige Rolle des Fachausschusses eingegangen und Finanzierungsfragen (Kosten der Frauenbeauftragten und der Werkstatträte, Be- und Abrechnung des Mittagessens) geklärt.