Aus den gesetzlichen Änderungen im SGB IX ergeben sich umfangreiche Überarbeitungsbedarfe für Gemeinsame Empfehlungen der BAR, insbesondere für die Gemeinsame Empfehlung „Reha-Prozess“ und die Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung.
Die BAR hat nun den Arbeitsentwurf der „Gemeinsamen Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX“ veröffentlicht.