Am 23. Mai 2019 feiert das Grundgesetz 70. Geburtstag. Dies war Anlass für uns ein Büchlein mit Erklärungen von Prof. Schade zu den Grundrechten zu veröffentlichen. Dieses kann als E-Book kostenlos downgeloadet werden.

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Die Bundeslänger haben in einer Entschließung in der Bundesratssitzung vom 2. März 2018 den Bundestag aufgefordert, den Jobcentern mehr Geld zur Verfügung zu stellen um die zeit- und kostenintensive Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten besser als bisher bewältigen zu können. Durch die wiederholten Mittelkürzungen der Vergangenheit seien die Jobcenter in ihrer Handlungsfähigkeit mittlerweile massiv eingeschränkt.
Sozialhilfeträger müssen seit 1. Januar 2018 also – ggfs. neben dem Teilhabeverfahren – auch ein Gesamtplanverfahren durchführen, wenn Eingliederungshilfeleistungen – oder auch nur eine Leistung – beantragt wurde. Ab 1. Januar 2020 geht diese Pflicht dann auf den dann zuständigen Eingliederungshilfeträger über. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) hat eine Orientierungshilfe zur Gesamtplanung erstellt, damit die Sozialhilfeträger einheitliche Kriterien im Prozessablauf und Verfahren einhalten.
Wer Texte, die sich mit dem SGB IX beschäftigen, aktualisieren muss oder wer häufig zu diesem Themengebiet berät, „flucht“ sicher über das neue SGB IX, das sich nicht nur inhaltlich grundlegend geändert hat, sondern auch in seiner Paragrafenzählung neu ist. Wer sich das mühsam erblättern muss, verliert Zeit (und Nerven).
Hier hilft die kostenlose Paragrafensynopse, die wir in der Fachredaktion des Walhalla Fachverlages als „Helferlein“ erstellt haben. Sie steht als Whitepaper kostenlose zum Download bereit.
Aus den gesetzlichen Änderungen im SGB IX ergeben sich umfangreiche Überarbeitungsbedarfe für Gemeinsame Empfehlungen der BAR, insbesondere für die Gemeinsame Empfehlung „Reha-Prozess“ und die Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung.
Die BAR hat nun den Arbeitsentwurf der „Gemeinsamen Empfehlung der BAR zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX“ veröffentlicht.
Seit 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz. Welche Rechte haben ab diesem Zeitpunkt schwangere und stillende Frauen? Welche neuen Pflichten werden Arbeitgebern auferlegt? Der Beitrag fasst die wesentlichen Neuerungen zusammen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) hat eine erste Handlungsempfehlung für das ab dem 01.01.2018 geltende Leistungsrecht der Teilhabe am Arbeitsleben auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Wie wollen wir in Zukunft arbeiten? Wie lassen sich Arbeit und Familie gut miteinander vereinbaren? Welche Änderungen bringt die Digitalisierung bezüglich der derzeitigen Arbeitszeitmodelle mit sich? Diese Fragen werden derzeit in vielen Foren, Aufsätzen und Studien diskutiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt sechzehn – derzeit bereits rechtlich mögliche – flexible Arbeitszeitmodelle vor.
Warum sich mit dem vielfach ungeliebten Kind „Qualitätsmanagement“ auseinandersetzen .. und das auch noch in der Sozialen Arbeit? Hier drei Argumente, die Sie überzeugen sollen, sich mit dem Thema positiv auseinanderzusetzen.
Eine dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht (AVR) gilt auch nach Betriebsübergang für weltlichen Arbeitgeber, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. November 2017.
Am 01.01.2018 ist es soweit – die 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) tritt in Kraft, die mit dem „neuen“ SGB IX insbesondere den Teil 1 und damit die das für alle Rehabilitationsträger geltende Teilhabe- und Verfahrensrecht in wichtigen Punkten ändert. Hier eine Kurzübersicht über die Neuerungen
Um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sichern, hat der Bundesrat am 3. November 2017 einen Gesetzesantrag zur Liegenschaftspolitik des Bundes beschlossen. Damit möchte er den Wettbewerbsverzerrungen auf dem Immobilienmarkt entgegenwirken und erreichen, dass Länder und Kommunen weiterhin Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau erwerben können.